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Tipps für Betriebsratvorsitzende

  1. Jahresterminplanung

    Wiederkehrende Termine des Betriebsrats sollten erfasst und dem Arbeitgeber sowie den anderen Personen und Institutionen mitgeteilt werden, um nicht ständig darüber informieren zu müssen. So können Sie sich auf diese Termine einstellen und bei der eigenen Planung berücksichtigen, z.B. der Arbeitgeber bei der Freistellung der Betriebsratsmitglieder. Bei Änderungen müssen natürlich gesonderte Schreiben verfasst werden.
     

  2. Urlaubsplaner innerhalb des Betriebsrats

    Zu Jahresbeginn sollte ein Urlaubsplaner erstellt werden. Der Betriebsratsvorsitzende kann dadurch bereits frühzeitig die Planung für die Einladung von Ersatzmitgliedern und den Arbeitgeber auf den Einsatz der Nachrücker vorbereiten. Auch die Ersatzmitglieder haben genug Zeit, sich auf diese Termine einzustellen. Dadurch bleibt die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats sichergestellt.
     

  3. Ansprechpartner/-innen

    Während der Abwesenheitszeiten des Betriebsratsvorsitzenden (Urlaub etc.) sollte vereinbart werden, wer in welcher Zeit Ansprechpartner ist. Dies sollte rechtzeitig veröffentlicht werden. Es ist auch im umgekehrten Fall sinnvoll, wenn der Arbeitgeber Urlaub hat bzw. nicht anwesend sein kann.
     

  4. Anrufbeantworter

    Der Betriebsratsvorsitzende kann sich nicht ständig in seinem Büro aufhalten. Mit Hilfe des Anrufbeantworters können wichtige Informationen entgegengenommen werden, auch wenn das Betriebsratsbüro nicht besetzt ist. Der Anrufbeantworter muss täglich abgehört werden, damit die eingehenden Infos weiter bearbeitet werden können. Bei Abwesenheit durch Urlaub etc. muss mit den Betriebsratskollegen und -kolleginnen das Abhören des Anrufbeantworters abgesprochen werden.
     

  5. Schutz der Post an den Betriebsrat

    An den Betriebsrat gerichtete Post, auf der zwar der Firmenname steht, jedoch mit Zusätzen, wie: "An den Betriebsrat", darf der Arbeitgeber nicht öffnen oder öffnen lassen. Der Betriebsrat kann diesen Anspruch notfalls durch eine einstweilige Verfügung oder im Beschlussverfahren durchsetzen. Achtung: Auch die zu versendende Post kann ein Problem sein. Der BR muss Briefmarken zur Verfügung gestellt bekommen. Unfrankierte Briefe könnten geöffnet werden, oder es könnte notiert werden, an wen der Betriebsrat im Einzelfall schreibt.
     

  6. Benutzung eines Eingangsstempels durch den Betriebsrat

    Jede eingehende Sendung muss unbedingt mit einem Eingangsstempel und dem Tagesdatum versehen werden, weil dies in Streitfällen ggf. als Nachweis bei einzuhaltenden Fristen gilt, z.B. bei Kündigungen etc.
     

  7. Arbeiten mit Wiedervorlagemappe

    Eine Wiedervorlagemappe sollte aufgegliedert sein in Tag und Monat und als tägliches Nachschlagewerk benutzt werden. Sie dient dazu, bestimmte kurz-, mittel- und langfristige Angelegenheiten nicht aus den Augen zu verlieren, und unterstützt die Einhaltung von Terminen und Fristen in der BR-Arbeit.
     

  8. Gelassenes Arbeiten statt schneller Auskünfte

    Oftmals ergeben sich Fragen zwischen "Tür und Angel" oder jemand muss "mal eben schnell" etwas wissen. Schnelle Auskünfte geben ist nicht gut, lieber einmal sagen: "Ich weiß es nicht genau, werde mich aber informieren und mich melden, sobald ich Bescheid weiß." Dies muss dann allerdings auch erfolgen. Oft ist es angebracht, den Fragesteller zuvor um eine kurze schriftliche Mitteilung oder einen Anruf zu bitten, damit der Sachverhalt zutreffend erfasst und beantwortet werden kann.
     

  9. Gespräche mit dem Arbeitgeber nie allein führen

    Nicht selten wünschen Arbeitgeber, mit dem Betriebsratsvorsitzenden kurzfristig ein Gespräch zu führen. Es ist stets ratsam, einen zweiten Kollegen des Betriebsrats hinzuzuziehen, einerseits, um einen Zeugen zu haben und, andererseits das Gespräch später genauer wiedergeben zu können.
     

  10. Gremienarbeit erleichtert die Betriebsratsarbeit

    Der Betriebsrat muss nicht alles allein machen. Es gibt verschiedene Gremien im Betrieb, die bereits vorhanden sind oder gebildet werden können und die eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten.

    Dazu gehören:

    • Jugend- und Auszubildendenvertretung

    • Schwerbehindertenvertretung

    • Datenschutzbeauftragte/-r

    • Arbeitssicherheitsausschuss etc.

    Hinzu kommen außerbetriebliche Einrichtungen, wie Gewerkschaften, Behörden, Rechtsanwälte, Sachverständige.

     

  11. Die Gesprächsnotiz

    Es ist ratsam, über jedes Gespräch eine Notiz zu erstellen, damit keine wichtigen Informationen verloren gehen oder vergessen werden.
     

  12. Die Aktennotiz

    Wenn mit der Geschäftsleitung oder anderen Arbeitgebervertretern mündliche Regelungsabsprachen getroffen wurden, ist es angebracht, diese mittels einer Aktennotiz zu vermerken. Die Vermerke sollten außerdem direkt im Anschluss (wie eine Betriebsvereinbarung) von beiden Gesprächspartnern abgezeichnet werden, weil diese sonst unverbindlich bleiben.
     

  13. Briefpapier und Brieflogo des Betriebsrats

    Jede/-r im Betrieb sollte sofort die BR-Schreiben und -Informationen erkennen können. Dazu dient der Gebrauch eines einheitlichen BR-Logos auf dem BR-Briefpapier und dem BR-Info. Wichtig ist natürlich, dass sich dieses Logo von dem der Firma optisch unterscheidet, um das gewünschte "automatische" Wiedererkennen der BR-Informationen zu erzielen.
     

  14. Beschlussverfahren

    Die Rechte der Betriebsräte werden immer wieder von Arbeitgebern umgangen oder missachtet. Wenn der Betriebsrat seine Glaubwürdigkeit und Entschlossenheit erhalten will, muss er seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber notfalls - nicht nur - mit der Androhung eines gerichtlichen Verfahrens durchsetzen. In der Regel reicht schon die Androhung. Wenn nicht, sollte der Betriebsrat sich nicht scheuen, seine Rechte tatsächlich einmal gerichtlich durchzusetzen.
     

  15. Betriebsrats-Info

    Der Betriebsrat schafft Vertrauen, indem er möglichst oft per Infoblatt (oder auf andere Weise) mitteilt, welche Aufgaben und Probleme bearbeitet werden. Auch sollten Ergebnisse nicht verschwiegen werden, sondern z.B. der Wortlaut von Betriebsvereinbarungen per BR-Info detailliert mitgeteilt werden. Auf diese Weise macht der BR seine Arbeit außerhalb der regelmäßigen Betriebsversammlungen transparent. Auch werden dadurch mehr Rückmeldungen und Fragen zu neuen oder ungelösten Themen eingehen, die dem Betriebsrat weiterhelfen können.
     

  16. Visualisierung

    Betriebsratsbüros sind bekannt für ihre Aktenansammlung. Nützlich ist es, an die Wand eine so genannte Stellenplantafel oder Ähnliches zu installieren, die "auf einen Blick" die Bereiche, Gruppen, Personen etc. wiedergeben kann. So werden Veränderungen besser wahrgenommen. Und die Aktenordner sind übersichtlich zu beschriften mit Aufklebern aus dem "Büro-Ordner für Betriebsräte".
     

  17. Kontakte pflegen - Vertrauen schaffen

    Jedes Betriebsratsmitglied muss die Kontakte zu "seinen" Kolleginnen und Kollegen pflegen. Es sollte sich nicht nur dann sehen lassen, wenn schlechte Stimmung herrscht, sondern auch mal zwischendurch nachfragen, wie es aussieht, und sich Probleme anhören. Dabei ist jeder Kollege, jede Kollegin wichtig und ernst zu nehmen. Das schafft Vertrauen, denn je stärker die Legitimation des Betriebsrats ist, desto wirkungsvoller kann er die Interessen der Belegschaft wahrnehmen.

     

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