Informationen von A-Z
Arbeitsplanung durch den/die BRV
Führungsaufgaben des BRV
Die BR Sitzung
Ersatzmitglieder
Die Betriebsversammlung
Die Betriebsvereinbarung
Beratungsgespräche
Tipps für BRV
Die Einigungsstelle
Unterlassungsanspruch des BR
Blockade-Verhalten des Arbeitgebers
Tipps für Betriebsratvorsitzende
- Jahresterminplanung
Wiederkehrende Termine des Betriebsrats sollten erfasst und dem Arbeitgeber sowie den anderen Personen
und Institutionen mitgeteilt werden, um nicht ständig darüber informieren zu müssen. So können Sie sich
auf diese Termine einstellen und bei der eigenen Planung berücksichtigen, z.B. der Arbeitgeber bei der Freistellung
der Betriebsratsmitglieder. Bei Änderungen müssen natürlich gesonderte Schreiben verfasst werden.
- Urlaubsplaner innerhalb des Betriebsrats
Zu Jahresbeginn sollte ein Urlaubsplaner erstellt werden. Der Betriebsratsvorsitzende kann dadurch
bereits frühzeitig die Planung für die Einladung von Ersatzmitgliedern und den Arbeitgeber auf den
Einsatz der Nachrücker vorbereiten. Auch die Ersatzmitglieder haben genug Zeit, sich auf diese
Termine einzustellen. Dadurch bleibt die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats sichergestellt.
- Ansprechpartner/-innen
Während der Abwesenheitszeiten des Betriebsratsvorsitzenden (Urlaub etc.) sollte vereinbart werden, wer
in welcher Zeit Ansprechpartner ist. Dies sollte rechtzeitig veröffentlicht werden. Es ist auch im umgekehrten
Fall sinnvoll, wenn der Arbeitgeber Urlaub hat bzw. nicht anwesend sein kann.
- Anrufbeantworter
Der Betriebsratsvorsitzende kann sich nicht ständig in seinem Büro aufhalten. Mit Hilfe des Anrufbeantworters
können wichtige Informationen entgegengenommen werden, auch wenn das Betriebsratsbüro nicht besetzt
ist. Der Anrufbeantworter muss täglich abgehört werden, damit die eingehenden Infos weiter bearbeitet
werden können. Bei Abwesenheit durch Urlaub etc. muss mit den Betriebsratskollegen und -kolleginnen das
Abhören des Anrufbeantworters abgesprochen werden.
- Schutz der Post an den Betriebsrat
An den Betriebsrat gerichtete Post, auf der zwar der Firmenname steht, jedoch mit Zusätzen, wie: "An den
Betriebsrat", darf der Arbeitgeber nicht öffnen oder öffnen lassen. Der Betriebsrat kann diesen Anspruch
notfalls durch eine einstweilige Verfügung oder im Beschlussverfahren durchsetzen. Achtung: Auch die zu
versendende Post kann ein Problem sein. Der BR muss Briefmarken zur Verfügung gestellt bekommen.
Unfrankierte Briefe könnten geöffnet werden, oder es könnte notiert werden, an wen der Betriebsrat im
Einzelfall schreibt.
- Benutzung eines Eingangsstempels durch den Betriebsrat
Jede eingehende Sendung muss unbedingt mit einem Eingangsstempel und dem Tagesdatum versehen
werden, weil dies in Streitfällen ggf. als Nachweis bei einzuhaltenden Fristen gilt, z.B. bei Kündigungen etc.
- Arbeiten mit Wiedervorlagemappe
Eine Wiedervorlagemappe sollte aufgegliedert sein in Tag und Monat und als tägliches Nachschlagewerk
benutzt werden. Sie dient dazu, bestimmte kurz-, mittel- und langfristige Angelegenheiten nicht aus den
Augen zu verlieren, und unterstützt die Einhaltung von Terminen und Fristen in der BR-Arbeit.
- Gelassenes Arbeiten statt schneller Auskünfte
Oftmals ergeben sich Fragen zwischen "Tür und Angel" oder jemand muss "mal eben schnell" etwas wissen.
Schnelle Auskünfte geben ist nicht gut, lieber einmal sagen: "Ich weiß es nicht genau, werde mich aber
informieren und mich melden, sobald ich Bescheid weiß." Dies muss dann allerdings auch erfolgen. Oft ist
es angebracht, den Fragesteller zuvor um eine kurze schriftliche Mitteilung oder einen Anruf zu bitten, damit
der Sachverhalt zutreffend erfasst und beantwortet werden kann.
- Gespräche mit dem Arbeitgeber nie allein führen
Nicht selten wünschen Arbeitgeber, mit dem Betriebsratsvorsitzenden kurzfristig ein Gespräch zu führen.
Es ist stets ratsam, einen zweiten Kollegen des Betriebsrats hinzuzuziehen, einerseits, um einen Zeugen zu
haben und, andererseits das Gespräch später genauer wiedergeben zu können.
- Gremienarbeit erleichtert die Betriebsratsarbeit
Der Betriebsrat muss nicht alles allein machen. Es gibt verschiedene Gremien im Betrieb, die bereits
vorhanden sind oder gebildet werden können und die eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten.
Dazu gehören:
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Datenschutzbeauftragte/-r
- Arbeitssicherheitsausschuss etc.
Hinzu kommen außerbetriebliche Einrichtungen, wie Gewerkschaften, Behörden, Rechtsanwälte, Sachverständige.
- Die Gesprächsnotiz
Es ist ratsam, über jedes Gespräch eine Notiz zu erstellen, damit keine wichtigen Informationen verloren
gehen oder vergessen werden.
- Die Aktennotiz
Wenn mit der Geschäftsleitung oder anderen Arbeitgebervertretern mündliche Regelungsabsprachen getroffen
wurden, ist es angebracht, diese mittels einer Aktennotiz zu vermerken. Die Vermerke sollten außerdem direkt
im Anschluss (wie eine Betriebsvereinbarung) von beiden Gesprächspartnern abgezeichnet werden, weil
diese sonst unverbindlich bleiben.
- Briefpapier und Brieflogo des Betriebsrats
Jede/-r im Betrieb sollte sofort die BR-Schreiben und -Informationen erkennen können. Dazu dient der
Gebrauch eines einheitlichen BR-Logos auf dem BR-Briefpapier und dem BR-Info. Wichtig ist natürlich, dass
sich dieses Logo von dem der Firma optisch unterscheidet, um das gewünschte "automatische"
Wiedererkennen der BR-Informationen zu erzielen.
- Beschlussverfahren
Die Rechte der Betriebsräte werden immer wieder von Arbeitgebern umgangen oder missachtet.
Wenn der Betriebsrat seine Glaubwürdigkeit und Entschlossenheit erhalten will, muss er seine Rechte
gegenüber dem Arbeitgeber notfalls - nicht nur - mit der Androhung eines gerichtlichen Verfahrens
durchsetzen. In der Regel reicht schon die Androhung. Wenn nicht, sollte der Betriebsrat sich nicht
scheuen, seine Rechte tatsächlich einmal gerichtlich durchzusetzen.
- Betriebsrats-Info
Der Betriebsrat schafft Vertrauen, indem er möglichst oft per Infoblatt (oder auf andere Weise) mitteilt, welche
Aufgaben und Probleme bearbeitet werden. Auch sollten Ergebnisse nicht verschwiegen werden, sondern
z.B. der Wortlaut von Betriebsvereinbarungen per BR-Info detailliert mitgeteilt werden. Auf diese Weise
macht der BR seine Arbeit außerhalb der regelmäßigen Betriebsversammlungen transparent. Auch werden
dadurch mehr Rückmeldungen und Fragen zu neuen oder ungelösten Themen eingehen, die dem Betriebsrat
weiterhelfen können.
- Visualisierung
Betriebsratsbüros sind bekannt für ihre Aktenansammlung. Nützlich ist es, an die Wand eine so genannte
Stellenplantafel oder Ähnliches zu installieren, die "auf einen Blick" die Bereiche, Gruppen, Personen etc.
wiedergeben kann. So werden Veränderungen besser wahrgenommen. Und die Aktenordner sind übersichtlich
zu beschriften mit Aufklebern aus dem "Büro-Ordner für Betriebsräte".
- Kontakte pflegen - Vertrauen schaffen
Jedes Betriebsratsmitglied muss die Kontakte zu "seinen" Kolleginnen und Kollegen pflegen. Es sollte sich
nicht nur dann sehen lassen, wenn schlechte Stimmung herrscht, sondern auch mal zwischendurch nachfragen,
wie es aussieht, und sich Probleme anhören. Dabei ist jeder Kollege, jede Kollegin wichtig und ernst zu nehmen.
Das schafft Vertrauen, denn je stärker die Legitimation des Betriebsrats ist, desto wirkungsvoller kann
er die Interessen der Belegschaft wahrnehmen.







