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W.A.F. Qualitäts-Seminare bei Ihnen im Betrieb

Viele Gründe sprechen dafür, eine Fortbildung direkt im Betrieb durchzuführen.

Maßgeschneidert auf Ihre betriebliche Situation bietet die W.A.F. auch eine kostengünstige Alternative in Form von Inhouse-Seminaren zur Fortbildung Ihres Betriebsrat-Gremiums an. Jedes im Internet aufgeführte Seminarthema ist auch als Inhouse-Fortbildung verfügbar. Sie geben uns Ihre gewünschten Themen vor und unsere kompetenten Referenten kommen direkt zu Ihnen.

Hier erfahren Sie mehr über unser Angebot.

Sachverständige für den Betriebsrat

Nennen Sie uns Ihr Problem und wir nehmen für Sie den Kontakt zu einem Sachverständigen auf. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos! Einfach anrufen: Telefon 08157 4000.

Um dem Betriebsrat die Durchführung seiner Aufgaben zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Ihnen als Betriebsrat in § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht eingeräumt, Sachverständige hinzuzuziehen. Bei der Frage, ob die Einschaltung eines Sachverständigen erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein Ermessens-Spielraum zu, der vom Arbeitsgericht nur eingeschränkt überprüft werden kann.
Nähere Informationen:
www.waf-seminar.de/beratung

Liegt die Erforderlichkeit vor, besteht Anspruch auf Einschaltung des Sachverständigen. Dies kann auch ein Rechtsanwalt sein. Stimmt der Arbeitgeber nicht zu, kann seine Zustimmung vom Arbeitsgericht, auf Antrag des Betriebsrats, ersetzt werden. Das Einschalten von Sachverständigen durch den Betriebsrat kommt vor allem bei schwierigen Materien in Betracht.

 
Beispiele:

  • Arbeitszeitregelungen
    im Krankenhaus

  • Pflegeheim, Rettungsstation usw.

  • Analyse der Geschäftsberichte

  • Vorbereitungen für einen
    Interessenausgleich und Sozialplan

  • Mobbing

 

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